M.Sc. Wirt.-Ing. Mikail Duran
Getreu unserem Motto unterstützen wir Sie als Spezialist für qualifizierte Schadens- und Wertgutachten im gesamten Abwicklungsprozess. Von der Beweissicherung über die Ermittlung der Schadenshöhe bis hin zur Wertermittlung Ihres Fahrzeuges stehen wir Ihnen zur Seite. Profitieren Sie von unserer einschlägigen Expertise, Beratung und unserem Netzwerk.
Dank unserer jahrelangen Erfahrung im KFZ-Umfeld, insbesondere in den Bereichen Karosserie, Motoren und Getriebe, erstellen wir für Sie versicherungsunabhängige und neutrale KFZ-Schadensgutachten nach Verkehrsunfällen oder Schäden an Ihrem Fahrzeug. Gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht setzen wir Ihr Recht auf Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers durch.
Als unabhängige und zertifizierte KFZ-Sachverständige beraten wir Sie gerne! Neben unserem Standort in Bergneustadt sind wir im gesamten oberbergischen, märkischen sowie rheinisch-bergischen Kreis unterwegs und erweitern kontinuierlich unsere Einsatzgebiete in ganz NRW für Sie. Wir sind nur einen Anruf entfernt!
In erster Linie benötigen Sie ein Gutachten für die Beweissicherung. Das Schadensgutachten schafft hierbei die Grundlage und beziffert die Höhe Ihrer Schadensersatzansprüche. Sämtliche Mängel werden durch den KFZ-Sachverständigen entsprechend dokumentiert und bewertet, sodass der nötige Aufwand für eine Reparatur ermittelt werden kann. Das Gutachten stellt somit das Fundament dar, um sich die Reparaturkosten von der Versicherung des Unfallverursachers erstatten zu lassen.
Die Kosten für das Gutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall vom Verursacher bzw. dessen eintretender Haftpflichtversicherung getragen, zumal nach ständiger Rechtsprechung des BGH’s die Kosten des Gutachtens zum Schaden dazuzählen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen.
Bei einem Unfall, den Sie nicht verschulden, haben Sie primär das Recht auf einen unabhängigen Gutachter IHRER Wahl. Lassen Sie sich keineswegs auf einen Sachverständigen der Versicherung verweisen, denn dieser wird hauptsächlich die Interessen der Versicherung wahren und nicht Ihre. Darüber hinaus steht Ihnen Rechtsbeistand zur Wahrung Ihrer Interessen und Schadensersatzansprüche zu, insbesondere im Fall der unklaren Schuldfrage am Unfall. Zwei wesentliche Rechte, auf die Sie unter keinen Umständen verzichten sollten.
Sofern sich der voraussichtliche Schaden bis etwa 750 Euro (sog. Bagatellschaden) erstreckt reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Doch Vorsicht: Was auf den ersten Blick nach einem unbedeutenden Blechschaden aussieht, kann weitreichende Folgen haben. Hier ist die Expertise eines unabhängigen und qualifizierten KFZ-Sachverständigen ratsam. Ob es sich bei Ihnen tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, prüfen wir gerne für Sie an Ort und Stelle.
Ganz egal, wo Sie und Ihr beschädigtes Fahrzeug zu finden sind – wir sind im gesamten oberbergischen, märkischen sowie rheinisch-bergischen Kreis im Einsatz und kommen auf Wunsch direkt zu Ihnen. Gerne können Sie uns auch an unserem Standort in Bergneustadt besuchen.
Ja! Im Rahmen der sog. fiktiven Abrechnung können Sie sich für die Auszahlung der Schadenssumme statt Übernahme der Reparaturkosten entscheiden. Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Nettoreparaturwert nach Gutachten ausgezahlt.